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Unfallgutachten und Unfallgutachter

Unfallgutachter München

Unfallgutachten durch Unfallgutachter München

Man ist einen Moment unachtsam und schon ist es passiert – ein Autounfall. Oder man steht an der Ampel und wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Hier wird in den meisten Fällen ein Unfallgutachten durch einen professionellen Unfallgutachter nötig. Dieses beinhaltet die Schadensart und -höhe, den Restwert des verunfallten Fahrzeugs und auch dessen Wiederbeschaffungswert. Außerdem werden in diesem Gutachten die ungefähren Reparaturkosten durch den Unfallgutachter geschätzt.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter einzuschalten. Auch wenn man Schuldig sein sollte, kann die gegnerische Versicherung durch einen Fehler beim Gutachten mehr Ansprüche stellen. Ein Unfallgutachten bzw. ein Kfz-Gutachten diet zur Klärung von Unfällen und Unfallschaden sowie der Sicherung von Ansprüchen von beiden Seiten. Die von einem Sachverständigen und Unfallgutachter erstellten Gutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall.

Unfallgutachter
Unfallgutachter

Dabei sind die Angaben des Gutachtens keinesfalls verbindlich, sondern dienen lediglich als objektive Richtgröße und Ausgangspunkt für die Abwicklung des Schadens.

Unfallgutachter in München – Was ist seine Aufgabe?

Bei einem Unfall sitzt der Schock meist tief und Beteiligte sind erst mit der Situation überfordert. Dennoch gilt es in so einer Situation zuerst Ruhe zu bewahren und sich an die Verhaltensregeln bei einem Unfall zu halten. Eine private Beweissicherung ist hierbei nie verkehrt. Also Schäden am Fahrzeug, Spuren auf der Fahrbahn und weitere Unfallspuren zu dokumentieren.

Unfallgutachter München
Unfallgutachter München

Wie hoch der Schaden an einem Fahrzeug tatsächlich ist, kann von Laien häufig nur schwer eingeschätzt werden. Hier kommt der Unfallgutachter ins Spiel – welcher ein professionelles Schadengutachten erstellt und den Unfallschaden ermittelt. Eine intensive Begutachtung des Kfz durch den Unfallgutachter sorgt dafür, dass mögliche Reparaturen, die damit verbundenen Kosten und der Restwert ermittelt wird.

Unfallgutachten – wann ist dieses notwendig & was ist zu beachten?

Sollten Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ansprüche, wie zum Beispiel Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen wollen, gilt es vorher den Schaden nachweisen zu lassen. Der Fahrzeugschaden muss also durch ein Unfallgutachten der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden. Diese verlangen in den meisten Fällen ein spezifisches Gutachten, damit der ungefähre Kostenersatz offiziell ermittelt werden kann. Die Erkenntnisse des Unfallgutachtens bilden die Grundlage für Zahlungen der Versicherung.

Wichtig: Bei Bagatellschäden (also Schäden, bei den sich die Reparaturkosten auf max. 750 € belaufen) wird in der Regel auf ein Unfallgutachten verzichtet. Hierbei reicht in den meisten Fällen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus.

Sie haben Fragen oder weitere Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Ihr Unfallgutachter – neutral & kostengünstig

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AB Ingenieurbüro
Landwehrstr. 41
80336 München

Tel: 0176 / 821 576 86

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